JudikaturOGH

RS0122098 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2007

Das nur äußerst rudimentär geregelte Verfahren zur Verhängung von Zwangsgeldern des Kartellgesetzes ist im Sinne des firmenbuchrechtlichen Zwangsstrafenverfahrens (§ 24 FBG), das ebenfalls nach den Grundsätzen des Außerstreitverfahrens zu vollziehen sei, auszulegen.

Rückverweise