Die beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist.
…Verhaltensweise für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RIS Justiz RS0121961). Die Voraussetzungen sind hier erfüllt, weil der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zahlreiche Kunden eines (großen) österreichischen Versandhandelsunternehmens betrifft (vgl 6 Ob 51/17v), zumal…
…muss darüber hinaus für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RS0121961). Damit soll jedem nach dem Gesetz für unzulässig befundenen Verhalten, das sich zu einer Praxis des jeweiligen Unternehmers entwickelt hat, wirksam vorgebeugt werden (6 …
…Verhaltensweise muss daher für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RS0121961). [21] 1.2. Der Oberste Gerichtshof hat in vergleichbaren Fällen bereits das Vorliegen einer gesetzwidrigen Geschäftspraktik verneint (vgl 7 Ob 97/22y; 7…
…Verhaltensweise muss daher für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RS0121961). [29] Die Berufung auf eine missbräuchliche Klausel kann einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot darstellen. In der Entscheidung 4 Ob 143/14d bejahte…
…Verhaltensweise muss daher für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RS0121961). [28] 3.2. Wie der erkennende Senat jüngst zu 7 Ob 97/22y zu einer vergleichbaren Geschäftspraxis ausgeführt hat, kann d ie Berufung…
…Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein (7 Ob 201/12b; 4 Ob 143/14d mwN; 10 Ob 13/17k; RIS-Justiz RS0121961). Nach den Materialien ist dies vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall (ErläutRV 1998 BlgNR 20. GP 33 …
…beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RS0121961). Diese Voraussetzung ist hier unzweifelhaft erfüllt. [19] 3.2. Gemäß § 8 Abs 1 FAGG hat der Unternehmer den Verbraucher beim elektronischen Abschluss eines Fernabsatzvertrags…
…muss daher für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein (4 Ob 221/06p = ÖBA 2007, 981 [ Rummel ]; RIS-Justiz RS0121961; zuletzt etwa 7 Ob 201/12b = ÖBA 2013, 759). Nach den Materialien ist dies vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der…
…zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer) zu beantworten hat. Die gesetzwidrige Geschäftspraxis der Beklagten betrifft eine Vielzahl von Verträgen, zumal die Beklagte ein Massengeschäft betreibt (RIS Justiz RS0121961). Der Anspruch nach § 28a KSchG besteht zu Recht. Die Anpassung des Urteilsspruchs an den sachlichen Inhalt des Klagebegehrens abweichend von dessen Wortlaut durch…
…Verhaltensweise für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RIS-Justiz RS0121961; s auch Kathrein/Schoditsch in KBB 5 § 28a KSchG Rz 2). Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch etwa zahlreiche…
…kann, für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RIS Justiz RS0121961). Der Einwand der Beklagten, nur 0,107 % ihrer Kunden seien von der Zahlscheingebühr betroffen, sodass die allgemeinen Interessen von Verbrauchern durch ihre Geschäftspraxis nicht beeinträchtigt…
…kann, für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RIS-Justiz RS0121961). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, weil der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zahlreiche Kunden der Beklagten, einer großen österreichischen Bank, betrifft. III. Zur Revision…
…Die beanstandete Verhaltensweise muss daher für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein (4 Ob 143/14d mwH; RIS Justiz RS0121961). Nach den Materialien ist dies vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall (ErläutRV 1998 BlgNR 20. GP 33 …
…dass eine unlautere Geschäftspraxis zum Nachteil der Verbraucher vorliegt, denen für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen in den Geschäftsbereichen Bedeutung zukommt (RIS Justiz RS0121961; 4 Ob 221/06p = ÖBA 2007/1450, 981 [ Rummel ]). Damit soll jedem nach dem Gesetz für unzulässig befundenen Verhalten, das sich zu…
…Verhaltensweise für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist (RIS Justiz RS0121961). Damit soll jedem nach dem Gesetz für unzulässig befundenen Verhalten, das sich zu einer Praxis des jeweiligen Unternehmers entwickelt hat, wirksam vorgebeugt werden, während nur…
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