9Ob94/22x—OGH Entscheidung
27. April 2023
…ins Leere, als dem den AGB von deren Verwender beigelegten Verständnis sowie der jeweiligen Handhabung in der Praxis im Verbandsprozess keine Bedeutung zukommen (RS0016590 [T23], RS0121943). Dass die Beklagte den Verbrauchern nur über Broschüren, über ihre Homepage und in Gesprächen die Möglichkeit bietet, sich von den Gegenleistungen Kenntnis zu verschaffen, gesteht…