Keine analoge Anwendung der Kündigungsmöglichkeit befristeter Mietverträge des § 29 Abs 2 MRG auf einen unbefristeten Bestandvertrag mit 5-jährigem Kündigungsverzicht des Mieters.
…die einen Kündigungsverzicht des Mieters vorsehen. Diese Frage hat der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. 2. 2007, 9 Ob 141/06k = RIS-Justiz RS0121742 im Sinn einer Ablehnung der vom Kläger angestrebten, auf die Ausführungen von Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht § 29 MRG Rz 45 gestützten Analogie…
…Revision keine konkreten Umstände auf, die zu einer anderen Beurteilung dieser Interessenlage führen müssten. 4. Die Entscheidung 9 Ob 141/06k (vgl RS0121742), auf die die Revisionswerberin ihre weitere Rechtsansicht stützt, dass im Anlassfall gar keine Interessenabwägung vorzunehmen sei, weil dies bereits der Gesetzgeber durch § 29…
…Revision keine konkreten Umstände auf, die zu einer anderen Beurteilung dieser Interessenlage führen müssten. [10] 4. Die Entscheidung 9 Ob 141/06k (vgl RS0121742), auf die die Revisionswerberin ihre weitere Rechtsansicht stützt, dass im Anlassfall gar keine Interessenabwägung vorzunehmen sei, weil dies bereits der Gesetzgeber durch § 29…
Rückverweise