7Ob119/08p—OGH Entscheidung
02. Juli 2008
…um das Akteneinsichtsrecht der Antragstellerin zu begründen. Widersprechende Entscheidungen, die eine „strittige" (entweder enge oder weite) Auslegung des Begriffs „Verlassenschaftsverfahren" (vgl RIS Justiz RS0121744) oder die angeblich „verkannte Rechtslage" dokumentieren würden, werden im außerordentlichen Revisionsrekurs jedoch nicht aufgezeigt; dies, obwohl sich bereits das Rekursgericht - völlig zu Recht…