JudikaturOGH

RS0121821 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2024

Teil F Art 15.2 ABVB 2002/I ist eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert. Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. Dieser fällig gewordene Anspruch besteht auch dann, wenn sich später (hier: vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz) herausstellen sollte, dass trotz Sicherstellung in der Folge die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) unterbleibt.

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