Im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Begutachtung nach § 57a Abs 1 KFG vorgenommene rein vermögensrechtliche Dispositionen - hier: Verkauf des Fahrzeugs zu einem bestimmten Kaufpreis - sind nicht vom Schutzzweck des § 57a KFG umfasst.
… 57a KFG vorgenommenen rein vermögensrechtlichen Dispositionen, wie der Verkauf des begutachteten Fahrzeugs, nicht vom Schutzzweck des § 57a KFG umfasst sind (RIS Justiz RS0121720). Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 1 Ob 255/06s dazu ausgesprochen, dass in den Schutzbereich der genannten Bestimmung alle Unfallschäden einzubeziehen…
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