JudikaturOGH

RS0121539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2024

Bei vereinbarter Altersteilzeit sind Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und begründen keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

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