RS0121584 – OGH Rechtssatz
Unter „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG ist das aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gebührende Bruttoentgelt gemäß § 49 ASVG inklusive Sonderzahlungen zu verstehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden