JudikaturOGH

RS0121777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2006

Außereheliche nicht festgestellte und nicht anerkannte Vaterschaft vermag keine Garantenstellung iSd § 2 StGB zu begründen. Eine eigenständige Garantenpflicht des (bloß) biologischen Vaters aus enger natürlicher Verbundenheit ist mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht gegeben.

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