6Ob155/11d—OGH Entscheidung
12. Januar 2012
…und aller Aktionäre im Auge habe, da das Fragerecht der Teilnehmer auch der Information der anderen Aktionäre und der Hauptversammlung als Ganzer dient (RIS Justiz RS0121480). Im Außerstreitverfahren sei eine effektive Durchsetzung der Antwortpflicht möglich, da das Firmenbuchgericht im Gegensatz zur Geltendmachung einer Leistungsklage im langwierigen und kostspieligen Prozessweg schon nach…