JudikaturOGH

RS0121295 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2006

Die Haftvoraussetzungen des § 29 Abs 1 ARHG decken sich mit jenen für die Zulässigkeit der Auslieferung nur insoweit, als eine der Haft zugrunde liegende strafbare Handlung „der Auslieferung unterliegen" muss.

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