JudikaturOGH

RS0121276 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2006

Die Nötigung zur Eheschließung stellt seit dem Inkrafttreten des StRÄG 2006 BGBl I 2006/56 (bezüglich der Änderungen des StGB mit 1. Juli 2006) ex lege eine schwere iSd § 106 StGB dar, wobei die Gesetzesmaterialien festhalten, dass es sich dabei bloß um eine Hervorhebung handelt (RV 1325 BlgNR 22. GP 4), also der Rechtsansicht Ausdruck verleihen, dass auch der vor dem StRÄG 2006 geltende (hier anzuwendende) Gesetzeswortlaut in diesem Sinn auszulegen ist.

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