§94 VersVG ist subsidiär zu jenen Bestimmungen ist, in denen aus bestimmten Gründen eine andere Verzinsung vorgesehen, wie zB § 352 HGB oder §1333 ABGB.
Rückverweise
…besonderen Gründen eine weitergehende Zinspflicht besteht. § 94 VersVG ist subsidiär zu jenen Bestimmungen, in denen aus bestimmten Gründen eine andere Verzinsung vorgesehen ist ( RS0121307 ), wie etwa zu § 456 UGB (vgl 7 Ob 202/12z zu § 352 UGB). [8] 2.2. Gemäß § …