Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen im Sinne des § 114 JN gehören alle Ansprüche auf Festsetzung, Erhöhung, Herabsetzung oder Feststellung des Erlöschen des gesetzlichen Unterhalts.
…gesetzlichen Unterhaltsansprüchen im Sinne des § 114 JN gehören alle Ansprüche auf Festsetzung, Erhöhung, Herabsetzung oder Feststellung des Erlöschens des gesetzlichen Unterhalts (RIS Justiz RS0120868). 2.1. Nach § 35 Abs 2 EO sind den Anspruch aufhebende oder hemmende Einwendungen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden…
…Ob 51/06g = RIS-Justiz RS0121334 = RS0045813 [T5]). Dazu gehören alle Ansprüche auf Festsetzung, Erhöhung, Herabsetzung oder Feststellung des Erlöschen des gesetzlichen Unterhalts (RIS-Justiz RS0120868). Da es der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers bei Schaffung des § 114 JN war, sämtliche Unterhaltsansprüche zwischen in gerader Linie verwandten Personen ins Verfahren…
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