RS0121223 – OGH Rechtssatz
Ebenso wie eine Verurteilung nach der StVO stellt auch eine Verurteilung nach § 14 Abs 8 FSG eine Obliegenheitsverletzung des Lenkers eines KFZ nach Art 18.4 ARB/GEN 99 („in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand") dar.