JudikaturOGH

RS0121047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2006

Die Pfändungsbeschränkungen des § 293 Abs 3 EO sollen dem Schuldner (Unterhaltsgläubiger) zeitbezogen das Existenzminimum sichern. Er soll über diese Beträge dann verfügen können.

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