JudikaturOGH

RS0121046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2013

Ein rechtlicher Zusammenhang gemäß § 293 Abs 3 EO liegt vor, wenn Forderungen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden. Außerdem muss unmittelbarer enger Bezug bestehen und bei der Beurteilung dem Schutzzweck der Norm Rechnung getragen werden. Der Zweck des § 293 EO besteht in der Verhinderung der Umgehung der Pfändungsbeschränkungen.

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