JudikaturOGH

RS0120721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2017

Die Rechtsfigur der Nebenintervention (§§ 17 ff ZPO) ist auch im Allgemeinen Teil des neuen Außerstreitgesetzes nicht vorgesehen. Es besteht insoweit auch keine planwidrige Gesetzeslücke.

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