JudikaturOGH

RS0120591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Versicherungsrecht
21. November 2023

Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen.

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