JudikaturOGH

RS0120542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2009

§ 37 Abs 5 WEG 2002 gebietet, die Bestimmung des §24 Abs 5 WEG 2002 gegenüber dem schlichten Miteigentümer analog anzuwenden. Auch wenn ein schlichter Miteigentümer keine Adresse bekanntgegeben hat, ist eine individuelle Zustellung vorzunehmen. Sie kann an jede Adresse erfolgen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Zugang der Sendung erwarten lässt.

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