5Ob200/18z—OGH Entscheidung
13. Dezember 2018
…den die Ausnahme bildenden kurzen Verjährungsfristen mit Vorsicht zu handhaben ist (RIS Justiz RS0086687 [T1, T2]). 4.6. Verjährungsbestimmungen dienen vorrangig dem Schuldnerschutz (RIS Justiz RS0120562), aber auch öffentlichen Interessen, zumal Zustände, die lange Zeit bestehen, ein gewisses Indiz der Richtigkeit für sich haben und lange zurückliegende Sachverhalte übermäßigen Beweiserhebungsaufwand erfordern…