Die Missachtung des § 9 Abs 2 StVO stellt für sich allein noch kein schweres Verschulden dar.
Rückverweise
…Pflicht zur richtigen Wahl der Annäherungsgeschwindigkeit (RS0127167). Die Missachtung des § 9 Abs 2 StVO stellt für sich allein aber noch kein schweres Verschulden dar (RS0120481). Der Berufung war daher der Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 41 und § 46 Abs 1 iVm § …