RS0120358 – OGH Rechtssatz
Die Zuschlagserteilung bewirkt einen vollständigen Rechtsübergang der Position des angemerkten Wohnungseigentumsbewerbers auf den Ersteher gemäß §156 EO. Den zur Versteigerung gelangten Liegenschaftsanteilen des Wohnungseigentumsbewerbers haftet quasi als rechtliches Zubehör die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum bücherlich an.