10Ob52/12p—OGH Entscheidung
17. Dezember 2012
…nach ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass die Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens auf einer entschuldbaren Fehlleistung beruht (RIS Justiz RS0120290). Es wäre daher Sache der beiden, durch den Jugendwohlfahrtsträger vertretenen, Minderjährigen gewesen, schon in ihrer Rekursbeantwortung schlüssig darzulegen, dass die Unterlassung eines Vorbringens erster Instanz…