Der Nachteil des § 290 Abs 1 StPO ist mit der Beschwer des § 282 StPO nicht ident.
Rückverweise
…StPO) nicht. Der Nachteil des § 290 Abs 1 StPO ist mit der Beschwer des § 282 StPO nicht ident (RIS Justiz RS0120170; Ratz , WK StPO § 282 Rz 1). Mit ihrer angemeldeten Berufung war die Staatsanwaltschaft auf die kassatorische Entscheidung zu verweisen.…