JudikaturOGH

RS0120202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2005

Eine Streitverkündung im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren an den präsumtiven außerehelichen Vater ist weder gesetzlich verpflichtend noch zweckmäßig im Sinn des § 21 ZPO.

Rückverweise