Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei iSd § 97 Abs 2 AußStrG 2005 bei Bestellung eines Kurators ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Rückverweise
… 61/05d). Wird hingegen ohne entsprechende Voraussetzungen für eine Partei ein Kurator bestellt, so ist das rechtliche Gehör der Partei nicht gewahrt (RIS Justiz RS0120123; vgl Nademleinsky Rz 8; Deixler Hübner Rz 5; Neumayr Rz 30). 5.1. Aus den Feststellungen und den diesen zugrunde liegenden Urkunden ergibt…
…im Sinne des § 97 Abs 2 Z 2 AußStrG nicht gewahrt (zu allem: 7 Ob 61/05d = RIS Justiz RS0120123). 4. Das bis 31. 12. 2004 geltende AußStrG 1854 enthielt weder ursprünglich (§ 16 leg cit: „Nullität") noch in der letzten Fassung (§ 16…