JudikaturOGH

RS0119728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2005

Auch die Zuordnung der Arbeitsplätze von Vertragsbediensteten zu den einzelnen Entlohnungs-und Bewertungsgruppen gemäß §65 VBG baut auf der bereits im Zuge der Besoldungsreform für die Vertragsbediensteten des A-Schemas erfolgten Arbeitsplatzbewertung und Zuordnung auf, die alle Arbeitsplätze des Verwaltungsdienstes ohne Rücksicht darauf umfasst, ob diese Arbeitsplätze mit einem Beamten oder Vertragsbediensteten besetzt sind. Für die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen der Vertragsbediensteten ist daher §137 BDG anzuwenden.

Rückverweise