Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil.
…RS0042409 [T4]; RS0042445). Richtet sich die Wiederaufnahmeklage gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens der von der Wiederaufnahmeklage betroffene Teil (RS0120215; RS0042409 [T6]; RS0042445 [T6]). Dieser überstieg hier aber 5.000 EUR nicht, weshalb der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig ist (§ 528 Abs 2 Z…
…IV/1 § 533 ZPO Rz 33 mwN). [7] Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens ist nach ständiger Rechtsprechung nur der von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil (RS0120215; RS0042409 [T6]; RS0042445 [T6]; Jelinek aaO Rz 8), im vorliegenden Fall also (wie dies die Klägerin auch von Anfang an [als Streitwert und Rechtsmittelinteresse…
…dass der Oberste Gerichtshof sogar ausgesprochen hat, dass sich die Wiederaufnahmsklage nur auf einen Teil einer Entscheidung in einem wiederaufzunehmenden Verfahren beziehen kann (RIS Justiz RS0120215 mwN). Aus § 541 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass die Wiederaufnahme nur soweit zu bewilligen ist, als das Verfahren vom Wiederaufnahmsgrund betroffen ist. 6…
…Richtet sich die Wiederaufnahmsklage aber nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil (RS0120215; RS0042409 [T6]; RS0042445 [T6]). Da somit eine Bewertung durch das Rekursgericht überhaupt unterbleiben hätte müssen, besteht keine Bindung des Obersten Gerichtshofs daran (RS0042450 [T8]; RS0109332…
…die Wiederaufnahmsklage aber nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil (RIS Justiz RS0120215; 6 Ob 349/04y = RIS Justiz RS0042409 [T6] = RS0042445 [T6]). Der von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil der Entscheidung im Vorverfahren weist einen Streitgegenstand…
…neuerlichen Entscheidung wird ferner zu beachten sein, dass sich das Wiederaufnahmebegehren erkennbar nur auf den abweisenden Teil der Urteile des Vorprozesses bezieht (vgl RIS Justiz RS0120215). Der Kostenvorbehalt gründet sich auf § 52 ZPO.…
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