RS0119769 – OGH Rechtssatz
Nichtigkeit iSd Z 1 des § 281 Abs 1 StPO liegt nur bei willkürlichem Austausch der Laienrichter vor. Es besteht kein Anspruch darauf, dass an einer neu durchgeführten Hauptverhandlung ausschließlich jene Laienrichter teilzunehmen hätten, die der früheren beiwohnten.