Nach dieser Bestimmung ist eine Erwachsenenadoption in Österreich dann nicht mehr möglich, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen vorsieht.
…Wahlkindes zu beurteilen (vgl Neumayr in KBB 3 § 26 IPRG Rz 4; Verschraegen in Rummel 3 IPRG § 26 Rz 3; RIS-Justiz RS0119783). Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört (§ 9 erster Satz IPRG). Die jetzt gültige Regelung des § 26…
…nicht vorsieht. Die Personalstatute aller an der Adoption beteiligten Personen kommen nämlich kumulativ zur Anwendung (7 Ob 2/05b = SZ 2005/11 u.a.; RIS-Justiz RS0119783; Verschraegen in Rummel³ § 26 IPRG Rz 16). Lässt aber das kroatische Heimatrecht des Wahlkindes (wie auch des Wahlvaters) die beantragte Adoption nicht zu…
…nicht vorsieht. Die Personalstatuten aller an der Adoption beteiligten Personen kommen nämlich kumulativ zur Anwendung (7 Ob 2/05b = SZ 2005/11 ua; RIS-Justiz RS0119783; Verschraegen in Rummel3 § 26 IPRG Rz 16). Im vorliegenden Fall war das Wahlkind im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits volljährig. Lässt aber das…
…lässt eine Erwachsenenadoption in Österreich dann nicht mehr zu, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen vorsieht (RIS-Justiz RS0119783; Verschraegen aaO Rz 3). Die in § 26 Abs 1 IPRG nF vorgeschriebene kumulative Prüfung nach den aufgrund der Personalstatute sowohl der Annehmenden als auch…
…dem Personalstatut jedes Annehmenden und dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen. Die Personalstatute aller an der Adoption beteiligten Personen gelangen kumulativ zur Anwendung (RIS Justiz RS0119783 [T5]). Daraus folgt, dass eine Erwachsenenadoption in Österreich dann nicht zulässig ist, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiveren (als…
… 3). Eine Erwachsenenadoption ist damit auch in Österreich nicht möglich, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen vorsieht (RS0119783). Der Gesetzgeber des FamErbRÄG 2004 wollte dadurch einem Missbrauch der Erwachsenenadoption zur Erlangung fremdenrechtlicher Aufenthaltstitel entgegenwirken (ErlRV 471 BlgNR 22. …
…Neumayr in KBB² § 26 IPRG Rz 4; Verschraegen in Rummel ³ IPRG § 26 Rz 3, 16; RIS Justiz RS0119783). 2. Gemäß Art 308 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr 4721 vom 22. 11. 2001 (ZGB) ist unter anderem allgemeine Voraussetzung der Adoption…
…Neumayr in KBB² § 26 IPRG Rz 4; Verschraegen in Rummel ³ IPRG § 26 Rz 3, 16; RIS Justiz RS0119783). Dem Obersten Gerichtshof kommt keine Leitfunktion bei der Anwendung fremden Rechts zu, es ist nicht seine Aufgabe, einen Beitrag zur Auslegung ausländischen Rechts zu leisten…
…dem Personalstatut jedes Annehmenden und dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen. Die Personalstatute aller an der Adoption beteiligten Personen gelangen kumulativ zur Anwendung (RIS Justiz RS0119783 [T5]). Daher ist eine Erwachsenenadoption in Österreich dann nicht zulässig, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiveren (als den tatsächlich…
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