Der Fachverband der Fotografen (Bundesinnung) ist einer der in der nach § 15 WKG erlassenen Fachorganisationsordnung errichteten Fachverbände. Der Fachverband ist also eine gesetzliche berufliche Interessenvertretung im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 KartG.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden