JudikaturOGH

RS0119643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2023

Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt oder (für die Zukunft) befristet ist, sind noch nicht Begünstigte im Sinn des § 5 PSG und haben keinen Auskunftsanspruch.

Rückverweise