JudikaturOGH

RS0119521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Gebrechen iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB sind dauernde abnorme Gesundheitszustände, die eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulassen, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden mussten sich auch noch gar nicht ausgewirkt oder bemerkbar gemacht haben.

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