JudikaturOGH

RS0119495 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2004

Voraussetzung für eine Befriedigung aus dem vom Bund gemäß § 20 StGB vereinnahmten Geldbetrag ist, dass der Anspruch des Geschädigten aus derselben Tat resultiert, die auch der Abschöpfung der Bereicherung zugrunde liegt.

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