JudikaturOGH

RS0119568 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2004

Sind nicht alle Miteigentümer an einem Verfahren nach § 835 ABGB beteiligt, dann hat der Außerstreitrichter den (die) Antragsteller zur Beiziehung der übrigen Miteigentümer anzuleiten. Eine amtswegige Einbeziehung - ohne Parteienantrag - ist unzulässig.

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