RS0119413 – OGH Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof stellt beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 89 Abs 2 B-VG den Antrag, im § 149d Abs 1 BSVG idF der 22. BSVG-Novelle, BGBl I 1998/140, die Wortfolge "und für den Versehrten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch kein Pensionsbezug aus einer eigenen Pension gegeben ist" als verfassungswidrig aufzuheben.