RS0119470 – OGH Rechtssatz
Es erscheint sachgerecht, einen nach den §§ 9 ff KBGG gewährten Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen wird.