Die allgemeine Fürsorgepflicht gebietet dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitssphäre der in seinen Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer nicht durch unsachliche Belästigungen durch andere Arbeitnehmer beeinträchtigt wird ("Mobbingverhalten" wegen einer spezifischen sexuellen Orientierung).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden