RS0119244 – OGH Rechtssatz
Eine einschränkende Auslegung des in § 3 KSchG eingeräumten Rücktrittsrechts kommt dann nicht in Frage, wenn die Vertragserklärung des Konsumenten per Telefax übermittelt wurde, aber dennoch typischerweise eine Überrumpelungssitation vorliegt (telefonische Kontaktaufnahme durch den Unternehmer mit anschließendem Fax-Anbot und unmittelbar darauf erfolgter Fax-Annahme durch den Verbraucher).