Streit um Darlehensrückzahlung zwischen A* GmbH und ehemaligem Gesellschafter B*—OLG Wien Entscheidung
14R7/25i13. Mai 2025
…dass der Gläubiger die Kreditsumme vereinbarungsgemäß einem Dritten übergibt (RS0019277); so zB an eine Zahlstelle, einen Treuhänder (vgl RS0115473) oder einen Gläubiger des Darlehensnehmers (vgl RS0119134). Dabei kann dogmatisch eine Anweisung (auf Schuld und/oder zur Zahlung) vorliegen, woran der anweisende Darlehensnehmer, der angewiesene Darlehensgeber und ein Dritter als Anweisungsempfänger beteiligt…