RS0119316 – OGH Rechtssatz
Wenn zwei Mitstifter in der Stiftungserklärung das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip (§ 3 Abs 2 PSG) festlegten und sich weiters die Änderung der Stiftungsurkunde vorbehielten (§ 33 Abs 2 PSG), können sie vom Einstimmigkeitsprinzip gemeinsam wieder abgehen. § 3 Abs 2 PSG ist keine zwingende Organisationsvorschrift.