RS0119071 – OGH Rechtssatz
Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fehlen soll (WK-StPO § 345 Rz 65).