RS0119011 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Urheberrechtsschutz für Lichtbildwerke und Leistungsschutz nach §§ 73 ff UrhG schließen einander nicht aus, so dass Lichtbildwerken parallel zum urheberrechtlichen Schutz auch der Leistungsschutz offen steht.
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