Urheberrechtsschutz für Lichtbildwerke und Leistungsschutz nach §§ 73 ff UrhG schließen einander nicht aus, so dass Lichtbildwerken parallel zum urheberrechtlichen Schutz auch der Leistungsschutz offen steht.
…UrhG und Leistungsschutz nach §§ 73 ff UrhG für Laufbilder schließen einander also nicht aus, sondern bestehen für Filmwerke parallel nebeneinander (vgl RS0119011 zu Lichtbildwerken nach § 3 UrhG). [30] Unabhängig davon, ob ein Laufbild auch ein gewerbsmäßig hergestelltes Filmwerk iSd § 38 UrhG ist, hat…
…3 Abs 1 UrhG gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinn des § 73 UrhG sind; sie genießen daher parallel zum urheberrechtlichen Schutz auch Leistungsschutz (RS0119011). Dies bedeutet, dass sich der Urheber eines Lichtbildwerks auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen kann (RS0076243). Der Urheberrechtsschutz steht dem…
… 3 Abs 1 UrhG gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinn des § 73 UrhG sind, genießen sie parallel zum urheberrechtlichen Schutz auch Leistungsschutz (RS0119011). Dies bedeutet, dass sich der Urheber eines Lichtbildwerks auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen kann (RS0076243; 4 Ob 226…
…urheberrechtlichen Schutz auch den Leistungsschutz in Anspruch nehmen kann (vgl 4 Ob 115/04x = MR 2005,25; 4 Ob 179/01d = ÖBl 2003, 39; RIS-Justiz RS0119011), hat Bedeutung im Verletzungsstreit, bedeutet aber nicht, dass ein Filmhersteller die Leerkassettenvergütung für ein und dasselbe Filmwerk zweifach in Anspruch nehmen könnte, nämlich einerseits als…
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