JudikaturOGH

RS0119035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Die in § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung führt zu keiner konstitutiven Belastung des Miteigentumsanteils, weil das Vorzugspfandrecht schon kraft Gesetzes besteht. Das an sich vorhandene Pfandrecht wird jedoch erst durch die Klagsanmerkung verwertbar.

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