RS0081156 – OGH Rechtssatz
Die zu § 131c GSVG und zu § 133 Abs 2 GSVG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Frage der Möglichkeit einer "zumutbaren" Umorganisation des Betriebes können weiterhin angewendet werden; so schon 10 ObS 147/03w.