Nach § 57 JN, der gemäß § 402 Abs 4, § 78 EO iVm § 526 Abs 3, § 500 Abs 3 ZPO auch für den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts im selbständigen Sicherungsverfahren nach § 379 EO sinngemäß anzuwenden ist, ist unter anderem bei Streitigkeiten, die nur die Sicherstellung einer Forderung betreffen, der Betrag der Forderung (oder der eines allenfalls geringerwertigen Pfandgegenstands) maßgebend.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden