JudikaturOGH

RS0119059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2004

Setzt der Geschäftsbesorger zur Auftragserfüllung seinen Betrieb ein, so ist die Abgeltung von im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden Betriebskosten Entgelt und nicht Aufwandsentschädigung im Sinn des § 1014 ABGB. Dies gilt auch für den nicht gewerblichen Hausverwalter.

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