JudikaturOGH

RS0118767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Eine Exekution wegen wiederkehrender Leistungen nach § 291c Abs 1 EO ist nur zu bewilligen, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag ein bereits fälliger Anspruch im Sinne § 291c Abs 1 Z 1 oder 2 EO noch ungetilgt aushaftet.

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